Unsere AGB für Kauf – Miete – Service

Stand: August 2018

I. Allgemeines § 1 Geltungsbereich 1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten sowohl für Kauf-, Leasing-, Miet- und Dienstleistungsverträge 2. Zusätzliche oder von diesen Bedingungen abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. 3. Es gelten weiterhin die unter www.hoepfner-bt.de einzusehenden gültigen Datenschutzbestimmungen

§ 2 Vertragsabschluss Die Vertragsannahme durch Hoepfner Bürotechnik GmbH, nachfolgend Hoepfner BT genannt, liegt in der Auftragsbestätigung.

§ 3 Genehmigung 1. Hoepfner BT wird vom Kunden bevollmächtigt, die Leasing- oder sonstigen Benutzungsgenehmigungen durchzuführen. Hierzu verpflichtet sich der Kunde, die notwendigen Erklärungen abzugeben. Es gelten die Bedingungen der Leasinggesellschaften bzw. die gesetzlichen Vorschriften. 2. Für den Fall, dass eine der vorbezeichneten Genehmigungen nicht erteilt wird, behält sich Hoepfner BT ein Rücktrittsrecht vor. § 4 Lieferzeiten/Gefahrenübergang 1. Vereinbarte Liefertermine und –fristen sind ca.-Angaben, deren Einhaltung die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraussetzt. 2. Lieferung und Versand der Ware erfolgen ab Werk stets auf Gefahr und Rechnung des Kunden. Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr auch für den zufälligen Untergang auf den Kunden über.

§ 5 Dienstleistungen und Service 1. Wartungs- und Servicearbeiten erfolgen in der Regel während der Geschäftszeiten der Hoepfner BT, Ausnahmen können schriftlich vereinbart werden. 2. EDV-Dienstleistungen wie z.B. Scanner- und Druckereinrichtungen oder deren Fehlerbehebungen sind nicht Bestandteil der Wartungsverträge und werden gesondert berechnet. 3. Nach Ablauf von Leasing- und Mietverträgen obliegt bei Rückgabe die Löschung von Daten auf den Systemen dem Kunden. § 6 Zahlungsbedingungen 1. Die Entgelte sind netto zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig. 2. Ist der Kunde mit der Zahlung im Verzug, kann Hoepfner BT 8% Zinsen über dem Diskontsatz der EZB verlangen. Das Recht Hoepfner BTs zur Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt unberührt, Hoepfner BT hat ferner das Recht zur fristlosen Kündigung des Vertrages, bzw. vom Vertrag zurückzutreten. 3. Handelsvertreter, Handelsgehilfen und Handlungsbevollmächtigte sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht berechtigt. 4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Hoepfner BT anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Verzug und Unmöglichkeit 1. Kommt Hoepfner BT mit ihrer Lieferung in Verzug oder hat sie die Unmöglichkeit ihrer Leistung zu vertreten, finden die gesetzlichen Regelungen Anwendung. Ein Schadensersatz ist beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. In allen Fällen jedoch maximal auf 5% des Vertragswertes. Vertragswert ist entweder der Kaufpreis oder die in einem Jahr zu entrichtende Miet- oder Leasinggebühr, oder die Summe aus diesen. 2. Anderweitige und darüber hinausgehende Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen ausgeschlossen. 3. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird.

§ 8 Haftung 1. Hoepfner BT übernimmt eine Haftung nur, wenn der Liefergegenstand Hoepfner BT in Folge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsabschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenpflichten – insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes – vom Kunden nicht vertragsgemäß verwandet werden kann. Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, haftet Hoepfner BT nur bei Verschulden oder grober Fahrlässigkeit. 2. Der Kunde stellt Hoepfner BT von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.

§ 9 Drittleistung Soweit Hoepfner BT nach diesem Vertrag zur Erbringung einer Leistung verpflichtet ist, kann sie die Leistung auch durch Dritte erbringen. Vertragspartner bleibt in jedem Fall Hoepfner BT.

§ 10 Nebenkosten Versand und Verpackung werden gemäß der jeweils gültigen Preisliste gesondert berechnet.

§ 11 Installationsvorbereitungen Die Installationsvorbereitungen sowie die für die Stromversorgung notwendigen Einrichtungen lässt der Kunde auf eigene Rechnung und Verantwortung vor Anlieferung der Geräte ausführen. Sie müssen den geltenden Fachnormen entsprechen, Hoepfner BT besorgt den technischen Anschluss.

§ 12 Gesonderte Arbeiten Auf Wunsch werden Arbeiten und Leistungen, welche zum Anschluss der Systeme nötig sein sollten, von Hoepfner BT durchgeführt und gesondert berechnet.

II. Bedingungen für Kauf Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für den Kauf nachstehende Bedingungen.

§ 13 Gewährleistung 1. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate. Dabei steht Hoepfner BT das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung zu. 2. Führen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung nicht zum Erfolg, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers wieder auf. 3. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht zulässige Teile verwendet, Arbeiten an den Geräten durch Personal durchführen lässt, welches nicht autorisiert ist oder Sicherheitsverschlüsse oder Sicherheitsblättchen beschädigt wurden. 4. Ausgenommen von der Gewährleistung sind dem natürlichen Verschleiß unterliegende Betriebsmittel und Zubehör. 5. Die Gewährleistung gilt nur zugunsten des Erstkäufers. 6. Weitere Ansprüche des Käufers wegen mangelnder Lieferung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Kaufgegenstand selbst entstanden sind.

§ 14 Eigentumsvorbehalt 1. Hoepfner BT behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. 2. Wird die Kaufsache durch Dritte gepfändet, so hat der Kunde die Pfändung am gleichen Tage, an dem diese bekannt wird, Hoepfner BT mitzuteilen. Unterlässt er diese Mitteilung und entsteht Hoepfner BT hierdurch ein Schaden, hat diesen der Kunde zu tragen.

3. Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Er tritt dafür alle Forderungen aus der Weiterveräußerung an Hoepfner BT ab und verpflichtet sich, seinen Schuldner und die Höhe der Forderung nach Veräußerung an Hoepfner BT bekannt zu geben. Verletzt der Kunde diese Pflicht oder ist er im Zahlungsverzug, kann Hoepfner BT die Herausgabe der Maschinen verlangen.

III. Bedingungen für Miete Zusätzlich zu den allgemeinen Bedingungen unter I. gelten für die Miete die nachfolgenden Bedingungen. § 15 Zahlungsverzug und Vertragsauflösung Verweigert der Mieter trotz Fristsetzung die Durchführung des Mietvertrages, so ist Hoepfner BT berechtigt, Schadensersatz in Höhe einer halben Jahresmiete und der entstandenen Kosten (z.B. Vertreterprovision) zu fordern, sofern der Mieter nicht einen geringeren Schaden nachweist. Befindet sich der Mieter in Zahlungsverzug, kann Hoepfner BT Schadensersatz in Höhe der restlichen Mieten bis zum Ablauf des Vertrages (Restmieten) geltend machen. Einer Ablehnungsanordnung bedarf es nicht. Wird infolge eines Umstandes, den Hoepfner BT nicht zu vertreten hat, die Benutzung der Hoepfner BT Maschine zwecklos oder unmöglich, werden dadurch die Rechte von Hoepfner BT nicht gemindert. Wird im Falle eines Konkurs- oder eines gerichtlichen Vergleichsverfahrens des Mieters der Vertrag gekündigt, so steht der Gesellschaft ebenfalls ein Schadensersatzanspruch in Höhe der Hälfte der restlichen Mieten bis zum Ablauf des Vertrages (Restmieten) zu, sofern nicht der Mieter einen geringeren Schaden nachweist.

§ 16 Mietdauer 1. Die Mietdauer erstreckt sich auf die Anzahl Monate gemäß Vorderseite, gerechnet vom Anfang des Monats der ersten Mietrechnung an. Der Mietvertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn er nicht spätestens drei Monate vor Ablauf durch Einschreibbrief gekündigt wird. 2. Der Mietzins ist mit Beginn des auf die Lieferung folgenden Monats für ein halbes Jahr im Voraus zu entrichten. 3. Hoepfner BT behält sich vor, bei Veränderung der Kostenfaktoren die vereinbarten Preise anzupassen. Die Veränderung gilt ab dem in der Bekanntgabe genannten Zeitpunkt.

§ 17 Gewährleistung 1. Störungen und Schäden an den Maschinen sind Hoepfner BT oder den autorisierten Vertragswerkstätten unverzüglich zu melden. 2. Jeder Eingriff in den Mietgegenstand durch den Mieter ist untersagt. Sicherheitsverschlüsse und Gehäuseteile dürfen nicht beschädigt werden. 3. Zu Lasten des Mieters gehen die Beseitigung von Störungen und Schäden, die durch unsachgemäße Handhabung entstehen, die Instandhaltung und der Einsatz von Teilen der Farbgebung und der Gummi- und Kunststoffteile der Fördereinrichtung, die dem Verschleiß unterliegen, sowie alle übrigen Leistungen und Arbeiten. 4. Führen Störungsbeseitigungs-Versuche nicht zum Erfolg, kann der Mieter, sofern er Hoepfner BT schriftlich eine angemessene Frist zur Störungsbeseitigung gesetzt hat, nach seiner Wahl eine Herabsetzung des Mietzinses verlangen oder den Mietvertrag kündigen, sofern er die Kündigung bei erfolglosem Fristkauf angedroht hat. 5. Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der Kunde nicht zulässige Teile verwendet, Arbeiten an den Geräten durch Personal durchführen lässt, welches nicht autorisiert ist, die Geräte ohne vorherige Zustimmung von Hoepfner BT in einen anderen als den vereinbarten Aufstellungsort verbracht wurden oder Sicherheitsverschlüsse oder Gehäuseteile beschädigt wurden. 6. Weitere Ansprüche des Mieters wegen mangelnder Leistung sind ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Einsatz von Schäden, die nicht am Mietgegenstand selbst entstanden sind. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gehaftet wird. 7. Stellt Hoepfner BT Veränderungen oder Verschlechterungen an dem Objekt fest, die über den vertragsgemäßen sorgfältigen Gebrauch entstandenen Verschleißes hinausgehen, kann Hoepfner BT Ersatz der zur Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustandes erforderlichen Kosten oder der Wertminderung verlangen. Nach Beendigung des Vertrages ist der Mieter verpflichtet, das Objekt auf seine Kosten und Gefahr transportversichert an eine von Hoepfner BT zu benennende Anschrift im Inland zu senden.

IV. Bedingungen für die Dienstleistung TELEPORTO § 18 Gegenstand Gegenstand der Bedingungen sind das Portoladen und die Erfassung der vom Kunden zum Verbrauch bestellten Gebührenwerte sowie deren Weiterleitung an die Deutsche Post AG. Die Anzahl der betroffenen Frankiermaschinen, die Installationsorte, die Dienstleistungsgebühren sowie die Nebenkosten ergeben sich aus dem geschlossenen Vertrag. Der Einzug der Vertragsgebühren erfolgt durch den Vertragspartner, der Francotyp Postalia VS KG (FP).

§ 19 Preisanpassung 1. Die Gebühr ist ab der Installation der Frankiermaschine und jeweils ein Jahr im Voraus zu entrichten. Die Gebührenpflicht beginnt mit dem ersten Tag des auf die Installation folgenden Kalendermonats. 2. FP ist berechtigt, die Gebühr bei Änderung der Kostenstruktur anzupassen. Die Änderung wird mit Bekanntgabe und zum angegebenen Zeitpunkt wirksam. 3. Bei einer Erhöhung von mehr als 10% p. a. kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Damit erlischt die Möglichkeit des Portoladens. § 20 Vertragsdauer 1. Der Vertrag beginnt mit dem im Auftrag genannten Datum und gilt bei einem Mietvertrag für die Laufzeit des Mietvertrages. 2. Der Vertrag endet automatisch mit der Abmeldung der Frankiermaschine bei der Deutschen Post AG. 3. Die Kündigung des Dienstleistungsvertrages TELEPORTO berührt andere Vertragsverhältnisse nicht und ist bei dem Vertragspartner FP vorzunehmen. § 21 Gewährleistung Hier findet §17 entsprechende Anwendung § 22 Zahlungsverzug und Vertragsauflösung Hier findet §15 entsprechende Anwendung

V. Schlussbestimmungen § 24 Unwirksamkeit Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Hoepfner BT und der Kunde sind in einem solchen Fall verpflichtet, eine unwirksame Bedingung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.

§ 25 Gerichtsstand Gerichtsstand ist Köln, wenn der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist. Im Rahmen der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte, das Amtsgericht Köln.